Die Standortgemeinden halten am Volksauftrag fest

Am Wochenende vom 26. November 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aller drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen dem Konzept «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» an der Urne klar zugestimmt. Damit hat die Bevölkerung einen unmissverständlichen Willen geäussert und den Gemeindeexekutiven einen Auftrag erteilt. Ungeachtet der Äusserungen des Zürcher Regierungsrats verfolgen die Standortgemeinden den eingeschlagenen Weg konsequent weiter. 

Mit dem JA an der Urne hat die Bevölkerung in Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen einen unmissverständlichen Willen geäussert und den Gemeindeexekutiven einen klaren Auftrag erteilt. 

Umso unverständlicher ist nun die übereilte Reaktion des Zürcher Regierungsrates: Bevor das bereits vereinbarte Gespräch vom 8. Dezember 2017 stattgefunden hat, hat der Regierungsrat – ohne Not und vorschnell – bereits Position bezogen. Die Standortgemeinden sind über dieses Vorgehen irritiert. Es ist in der Schweiz unüblich, dass der klare Volkswille der Direktbetroffenen ignoriert und übergangen wird. 

Die Standortgemeinden lassen sich nicht beirren und werden die Interessen der betroffenen Bevölkerung und der Region weiterhin und mit Nachdruck vertreten. Für sie stehen nach wie vor mindestens folgende Forderungen im Raum:

  • Die Lebensqualität insgesamt, aber vor allem auch während den besonders sensiblen Randstunden und am Wochenende, bleibt erhalten.
  • Keine Ausdehnung der Betriebszeiten des Flugbetriebs gegenüber heute; weiterhin – mit Ausnahme der historischen Flüge der Ju-Air – keine Flüge am Abend, am frühen Morgen über Mittag oder an den Wochenenden.
  • Eine weitere Belastung durch Helikopterflüge im nördlichen Teil des Areals wird abgelehnt.
  • Die Anzahl Flugbewegungen ist auf 20‘000 Bewegungen pro Jahr begrenzt; die Steuerung der Anzahl Flugbewegungen wird nicht einem privaten Betreiber mit Blick auf die Gewinnoptimierung überlassen, sondern erfolgt mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Bevölkerung; die Standortgemeinden sind dabei nicht Zaungäste sondern entscheiden darüber.
  • Der Flugplatz wird nicht für die Freizeit- und Sportfliegerei geöffnet.

Zur Medienmitteilung der Standortgemeinden vom 1. Dezember 2017